Lutherrose
Headline
Trauung

Trauung

Nun aber bleibt Glaube, Hoffnung, Liebe, diese drei; aber die Liebe ist die größte unter ihnen. 
1. Kor 13,13

Die Liebe zwischen zwei Menschen ist ein Geschenk Gottes und Ausdruck seiner Liebe zu uns.
Dieser Gedanke bestimmt das evangelische Verständnis der Trauung. Dabei bringen die Eheleute zum Ausdruck, dass sie im Partner den Menschen sehen, der ihnen von Gott anvertraut ist und dass sie ihr Leben lang beieinander bleiben wollen. Das Gelingen einer Ehe liegt nicht immer in unserer Hand und daher bittet das Ehepaar um Gottes Segen und die Begleitung Gottes an „guten und an schlechten Tagen“.
Bei der Trauung wird die Gemeinschaft der Eheleute unter Gottes Wort und Gottes Verheißung gestellt: Gott möge das Paar in seiner Ehe begleiten.

Der Termin für die kirchliche Trauung muss nach der standesamtlichen Eheschließung liegen und man sollte sich frühzeitig mit der Pfarrerin oder dem Pfarrer in Verbindung setzen. Zuständig für die kirchliche Trauung ist das Pfarramt, in dessen Bezirk entweder die Braut oder der Bräutigam oder deren Eltern wohnen oder in dessen Bereich die Eheleute nach der Hochzeit ziehen möchten.

Voraussetzung für die kirchliche Trauung ist, dass einer der Eheleute Mitglied der evangelischen Kirche ist. Geschiedene können selbstverständlich eine kirchliche Trauung feiern, wenn sie eine neue Ehe schließen. Mit Paaren unterschiedlicher christlicher Konfession kann ein evangelischer Trauungsgottesdienst gefeiert werden, auf Wunsch mit Beteiligung des Geistlichen der anderen christlichen Konfession (evangelische Trauung mit Assistenz). Wenn über das römisch-katholische Pfarramt eine Befreiung (Dispens) von der Eheschließungsform (Formpflicht) eingeholt wurde, wird die evangelische Trauung auch von der katholischen Kirche als Eheschließung anerkannt. Für eine Trauung wird eine Stolgebühr eingehoben.

Trauung Trauung